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Ing. Hannes Svec

Qualitäts-, Arbeitssicherheits-,

Abfall- &  Brandschutzbeauftragter

Individuell angepasste
Vorbeugungsmaßnahmen!

 

Überblick über:
Abfallsituation,

Entsorgungskosten und Entsorgungslogistik
 

Reduktion der:
Entsorgungskosten

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ABFALLWIRTSCHAFT

Ein Betrieb benötigt laut dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz bereits ab dem 21. Mitarbeiter ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK).

 

Das Abfallwirtschaftskonzept ist außerdem eine verpflichtende Antragsunterlage bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von Betriebsanlagen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

Dieses muss fortlaufend mindestens alle sieben Jahre aktualisiert werden.

 

Das AWK ist auf Verlangen den Behörden vorzuweisen.

 

In Betrieben mit 100 oder mehr Arbeitnehmern ist ein Abfallbeauftragter und ein Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung bzw. auch die Abberufung des Abfallbeauftragten ist der jeweils zuständigen Behörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) unverzüglich schriftlich zu melden.

Wir übernehmen die abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Aufgaben in Ihren Betrieb.

Aufgaben des Abfallbeauftragten:

  • Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen

  • Information des Betriebsinhabers

  • Beratung des Betriebsinhabers hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen

  • Sinnvolle Organisation der Umsetzung abfallrechtlicher Bestimmungen

  • Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (nach Vereinbarung)

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